Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteram Hütten
Adresse:
Friedensrichteram Hütten
Im Seeblick
8825 Hütten
Kontakt:
Telefon: 044 788 17 42
Email: herbert.limacher@bd.zh.ch
Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.
Was macht ein Friedensrichteramt?
Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.
Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Friedensrichteram Hütten
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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Friedensrichteram Hütten einreichen?
Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Friedensrichteramt Thalwil (8800 Thalwil) , Friedensrichteramt Kilchberg-Rüschlikon (8803 Rüschlikon) , Friedensrichteramt Horgen (8810 Horgen) , Friedensrichteramt Hirzel (8816 Hirzel) , Friedensrichteramt Wädenswil (8820 Wädenswil) , Vermittleramt Gemeinde Freienbach (8832 Wollerau) , Vermittleramt Gemeinde Wollerau (8832 Wollerau) , Vermittleramt Gemeinde Feusisberg (8832 Wollerau) , Friedensrichteramt Richterswil (8833 Samstagern) oder Friedensrichteramt Schönenberg (8833 Samstagern).