Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Allschwil

Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Allschwil, Allschwil

Adresse:

Friedensrichteramt Allschwil
Strengigartenweg 5A
4123 Allschwil

Kontakt:

Telefon: 061 481 91 52
Email: beat.meyer@bl.ch

Zuständig für:

  • 4124 Schönenbuch
  • 4123 Allschwil

Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.

Was macht ein Friedensrichteramt?

Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.

Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Friedensrichteramt Allschwil

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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Friedensrichteramt Allschwil einreichen?

Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Friedensrichteramt Witterswil (4108 Witterswil) , Friedensrichteramt Bättwil (4112 Bättwil) , Friedensrichteramt Hofstetten (4114 Hofstetten SO) , Friedensrichteramt Metzerlen (4116 Metzerlen) , Friedensrichteramt Rodersdorf (4118 Rodersdorf) , Friedensrichteramt Birsfelden (4127 Birsfelden) , Friedensrichteramt Pratteln (4133 Pratteln) , Friedensrichteramt Dornach (4143 Dornach) , Friedensrichteramt Arlesheim (4144 Arlesheim) oder Friedensrichteramt Gempen (4145 Gempen).

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