Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Altikon

Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Altikon, Altikon

Adresse:

Friedensrichteramt Altikon
Thurtalstrasse 4
8479 Altikon

Kontakt:

Telefon: 052 346 31 00
Email: benno.lees@bluewin.ch

Zuständig für:

  • 8479 Altikon

Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.

Was macht ein Friedensrichteramt?

Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.

Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Friedensrichteramt Altikon

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Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Friedensrichteramt Seuzach (8474 Dinhard) , Friedensrichteramt Dägerlen (8474 Dinhard) , Friedensrichteramt Hettlingen (8474 Dinhard) , Friedensrichteramt Unterstammheim (8476 Unterstammheim) , Friedensrichteramt Oberstammheim (8477 Oberstammheim) , Friedensrichteramt Zell (8483 Kollbrunn) , Friedensrichteramt Turbenthal (8483 Kollbrunn) , Friedensrichteramt Wildberg (8494 Bauma) , Friedensrichteramt Wila (8494 Bauma) oder Friedensrichteramt Bauma (8494 Bauma).

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