Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Bachs
Adresse:
Friedensrichteramt Bachs
Gemeindhusweg 8
8164 Bachs
Kontakt:
Fax: 043 540 10 07
Email: friedensrichter@swissonline.ch
Zuständig für:
- 8164 Bachs
Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.
Was macht ein Friedensrichteramt?
Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.
Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Friedensrichteramt Bachs
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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Friedensrichteramt Bachs einreichen?
Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Friedensrichteramt Oberglatt (8154 Oberglatt ZH) , Friedensrichteramt Niederhasli (8155 Niederhasli) , Friedensrichteramt Dielsdorf (8157 Dielsdorf) , Friedensrichteramt Regensberg (8158 Regensberg) , Friedensrichteramt Steinmaur (8162 Steinmaur) , Friedensrichteramt Schleinikon (8165 Schöfflisdorf) , Friedensrichteramt Schöfflisdorf (8165 Schöfflisdorf) , Friedensrichteramt Oberweningen (8165 Oberweningen) , Friedensrichteramt Niederweningen (8166 Niederweningen) oder Friedensrichteramt Niederglatt (8172 Niederglatt ZH).