Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Balm

Adresse:

Friedensrichteramt Balm

4525 Balm b. Günsberg

Kontakt:

Zuständig für:

  • 4525 Balm b. Günsberg
  • 4524 Oberbalmberg
  • 4524 Balmberg

Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.

Was macht ein Friedensrichteramt?

Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.

Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Friedensrichteramt Balm

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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Friedensrichteramt Balm einreichen?

Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Friedensrichteramt Bellach (4512 Bellach) , Friedensrichteramt Langendorf (4513 Langendorf) , Friedensrichteramt Lommiswil (4514 Lommiswil) , Friedensrichteramt Oberdorf (4515 Oberdorf SO) , Friedensrichteramt Rüttenen (4522 Rüttenen) , Friedensrichteramt Zuchwil (4528 Zuchwil) , Friedensrichteramt Feldbrunnen (4532 Feldbrunnen) , Friedensrichterkreis Unterer Leberberg (4534 Flumenthal) , Friedensrichteramt Luterbach (4542 Luterbach) oder Friedensrichteramt Deitingen (4543 Deitingen).

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