Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Bellach
Adresse:
Friedensrichteramt Bellach
4512 Bellach
Kontakt:
Telefon: 032 618 21 67
Zuständig für:
- 4512 Bellach
- 4500 Solothurn
Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.
Was macht ein Friedensrichteramt?
Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.
Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Friedensrichteramt Bellach
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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Friedensrichteramt Bellach einreichen?
Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Friedensrichteramt Waldenburg (4435 Niederdorf) , Friedensrichteramt Sissach (4450 Sissach) , Friedensrichteramt Gelterkinden (4460 Gelterkinden) , Friedensrichteramt Kienberg (4468 Kienberg) , Friedensrichteramt Stadt Solothurn (4500 Solothurn) , Friedensrichteramt Langendorf (4513 Langendorf) , Friedensrichteramt Lommiswil (4514 Lommiswil) , Friedensrichteramt Oberdorf (4515 Oberdorf SO) , Friedensrichteramt Rüttenen (4522 Rüttenen) oder Friedensrichteramt Balm (4525 Balm b. Günsberg).