Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Benken
Adresse:
Friedensrichteramt Benken
Bächenloostrasse 14
8463 Benken ZH
Kontakt:
Telefon: 052 319 20 11
Email: fritz.johner@bluewin.ch
Zuständig für:
- 8463 Benken ZH
Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.
Was macht ein Friedensrichteramt?
Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.
Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Friedensrichteramt Benken
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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Friedensrichteramt Benken einreichen?
Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Friedensrichteramt Andelfingen (8450 Andelfingen) , Friedensrichteramt Andelfingen (8450 Andelfingen) , Friedensrichteramt Andelfingen (8450 Andelfingen) , Friedensrichteramt Marthalen (8460 Marthalen) , Friedensrichteramt Rheinau (8462 Rheinau) , Friedensrichteramt Trüllikon (8466 Trüllikon) , Friedensrichteramt Truttikon (8467 Truttikon) , Friedensrichteramt Ossingen (8467 Truttikon) , Friedensrichteramt Thalheim an der Thur (8467 Truttikon) oder Friedensrichteramt Stammheim (8468 Waltalingen).