Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Boningen
Adresse:
Friedensrichteramt Boningen
4618 Boningen
Kontakt:
Zuständig für:
- 4663 Aarburg
- 4618 Boningen
Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.
Was macht ein Friedensrichteramt?
Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.
Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Friedensrichteramt Boningen
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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Friedensrichteramt Boningen einreichen?
Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Friedensrichteramt Wangen (4612 Wangen b. Olten) , Friedensrichteramt Rickenbach (4613 Rickenbach SO) , Friedensrichteramt Hägendorf (4614 Hägendorf) , Friedensrichteramt Kappel (4616 Kappel SO) , Friedensrichteramt Gunzgen (4617 Gunzgen) , Friedensrichterkreis Gäu (4623 Neuendorf) , Friedensrichteramt Oberbuchsiten (4625 Oberbuchsiten) , Friedensrichteramt Wolfwil (4628 Wolfwil) , Friedensrichteramt Fulenbach (4629 Fulenbach) oder Friedensrichterkreis Unterer Hauenstein (4632 Trimbach).