Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Bonstetten
Adresse:
Friedensrichteramt Bonstetten
Bleikistrasse 21
8906 Bonstetten
Kontakt:
Telefon: 044 701 95 42
Email: friedensrichteramt@bonstetten.ch
Zuständig für:
- 8906 Bonstetten
Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.
Was macht ein Friedensrichteramt?
Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.
Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Friedensrichteramt Bonstetten
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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Friedensrichteramt Bonstetten einreichen?
Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Vermittleramt Gemeinde Reichenburg (8864 Reichenburg) , Vermittlungsamt Sarganserland (8890 Flums) , Friedensrichteramt Urdorf (8902 Urdorf) , Friedensrichteramt Aesch (8903 Birmensdorf ZH) , Friedensrichteramt Birmensdorf (8903 Birmensdorf ZH) , Friedensrichteramt Wettswil am Albis (8907 Wettswil) , Friedensrichteramt Hedingen (8908 Hedingen) , Friedensrichteramt Affoltern (8910 Affoltern am Albis) , Friedensrichteramt Rifferswil (8911 Rifferswil) oder Friedensrichteramt Obfelden (8912 Obfelden).