Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Breitenbach

Adresse:

Friedensrichteramt Breitenbach

4226 Breitenbach

Kontakt:

Zuständig für:

  • 4232 Fehren
  • 4226 Breitenbach

Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.

Was macht ein Friedensrichteramt?

Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.

Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Friedensrichteramt Breitenbach

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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Friedensrichteramt Breitenbach einreichen?

Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Friedensrichteramt Reinach (4153 Reinach BL) , Friedensrichteramt Laufen (4203 Grellingen) , Friedensrichteramt Himmelried (4204 Himmelried) , Friedensrichteramt Seewen (4206 Seewen SO) , Friedensrichteramt Nunningen (4208 Nunningen) , Friedensrichteramt Büsserach (4227 Büsserach) , Friedensrichteramt Erschwil (4228 Erschwil) , Friedensrichteramt Beinwil (4229 Beinwil SO) , Friedensrichteramt Fehren (4232 Fehren) oder Friedensrichteramt Meltingen (4233 Meltingen).

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