Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Brütten
Adresse:
Friedensrichteramt Brütten
Brühlstrasse 8a
8311 Brütten
Kontakt:
Telefon: 052 345 07 18
Zuständig für:
- 8311 Brütten
Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.
Was macht ein Friedensrichteramt?
Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.
Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Friedensrichteramt Brütten
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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Friedensrichteramt Brütten einreichen?
Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Friedensrichteramt Bassersdorf (8303 Bassersdorf) , Friedensrichteramt Wallisellen (8304 Wallisellen) , Friedensrichteramt Dietlikon (8305 Dietlikon) , Friedensrichteramt Wangen-Brüttisellen (8306 Brüttisellen) , Friedensrichteramt Nürensdorf (8309 Nürensdorf) , Friedensrichteramt Lindau (8315 Lindau) , Friedensrichteramt Fehraltorf (8320 Fehraltorf) , Friedensrichteramt Pfäffikon (8330 Pfäffikon ZH) , Friedensrichteramt Russikon (8332 Russikon) oder Friedensrichteramt Illnau-Effretikon (8335 Hittnau).