Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Buchs
Adresse:
Friedensrichteramt Buchs
Badenerstrasse 1
8107 Buchs ZH
Kontakt:
Telefon: 044 847 45 63
Email: friedensrichteramt@buchs.zh.ch
Zuständig für:
- 8107 Buchs ZH
Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.
Was macht ein Friedensrichteramt?
Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.
Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Friedensrichteramt Buchs
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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Friedensrichteramt Buchs einreichen?
Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Friedensrichteramt der Stadt Zürich, Kreise 11 + 12 (8050 Zürich) , Friedensrichteramt Unterengstringen (8102 Oberengstringen) , Friedensrichteramt Oberengstringen (8102 Oberengstringen) , Friedensrichteramt Weiningen (8104 Weiningen ZH) , Friedensrichteramt Regensdorf (8105 Regensdorf) , Friedensrichteramt Dällikon (8108 Dällikon) , Friedensrichteramt Otelfingen (8112 Otelfingen) , Friedensrichteramt Boppelsen (8113 Boppelsen) , Friedensrichteramt Hüttikon (8115 Hüttikon) oder Friedensrichteramt Fällanden (8117 Fällanden).