Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Büren
Adresse:
Friedensrichteramt Büren
4413 Büren SO
Kontakt:
Zuständig für:
- 4413 Büren SO
Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.
Was macht ein Friedensrichteramt?
Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.
Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Friedensrichteramt Büren
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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Friedensrichteramt Büren einreichen?
Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Friedensrichteramt Bärschwil (4252 Bärschwil) , Friedensrichterkreis XIV (4310 Rheinfelden) , Friedensrichteramt Kreis 11 Frenkendorf (4402 Frenkendorf) , Friedensrichteramt Liestal (4410 Liestal) , Friedensrichteramt Nuglar (4412 Nuglar) , Friedensrichteramt Kreis 11 Füllinsdorf (4414 Füllinsdorf) , Friedensrichteramt Bubendorf (4416 Bubendorf) , Friedensrichteramt Waldenburg (4435 Niederdorf) , Friedensrichteramt Sissach (4450 Sissach) oder Friedensrichteramt Gelterkinden (4460 Gelterkinden).