Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Büsserach
Adresse:
Friedensrichteramt Büsserach
4227 Büsserach
Kontakt:
Zuständig für:
- 4227 Büsserach
Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.
Was macht ein Friedensrichteramt?
Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.
Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Friedensrichteramt Büsserach
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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Friedensrichteramt Büsserach einreichen?
Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Friedensrichteramt Laufen (4203 Grellingen) , Friedensrichteramt Himmelried (4204 Himmelried) , Friedensrichteramt Seewen (4206 Seewen SO) , Friedensrichteramt Nunningen (4208 Nunningen) , Friedensrichteramt Breitenbach (4226 Breitenbach) , Friedensrichteramt Erschwil (4228 Erschwil) , Friedensrichteramt Beinwil (4229 Beinwil SO) , Friedensrichteramt Fehren (4232 Fehren) , Friedensrichteramt Meltingen (4233 Meltingen) oder Friedensrichteramt Zullwil (4234 Zullwil).