Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Derendingen

Adresse:

Friedensrichteramt Derendingen

4552 Derendingen

Kontakt:

Zuständig für:

  • 4563 Gerlafingen
  • 4553 Subingen
  • 4552 Derendingen

Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.

Was macht ein Friedensrichteramt?

Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.

Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Friedensrichteramt Derendingen

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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Friedensrichteramt Derendingen einreichen?

Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Friedensrichteramt Zuchwil (4528 Zuchwil) , Friedensrichteramt Feldbrunnen (4532 Feldbrunnen) , Friedensrichterkreis Unterer Leberberg (4534 Flumenthal) , Friedensrichteramt Luterbach (4542 Luterbach) , Friedensrichteramt Deitingen (4543 Deitingen) , Friedensrichteramt Subingen (4553 Subingen) , Friedensrichteramt Etziken (4554 Etziken) , Friedensrichteramt Hüniken (4554 Hüniken) , Friedensrichteramt Bolken (4556 Bolken) oder Friedensrichteramt Aeschi (4556 Aeschi SO).

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