Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Dinhard
Adresse:
Friedensrichteramt Dinhard
Büelstrasse 76
8474 Dinhard
Kontakt:
Telefon: 052 202 56 57
Email: friedensrichter@dinhard.ch
Zuständig für:
- 8474 Dinhard
Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.
Was macht ein Friedensrichteramt?
Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.
Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Friedensrichteramt Dinhard
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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Friedensrichteramt Dinhard einreichen?
Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Friedensrichteramt Trüllikon (8466 Trüllikon) , Friedensrichteramt Thalheim an der Thur (8467 Truttikon) , Friedensrichteramt Ossingen (8467 Truttikon) , Friedensrichteramt Truttikon (8467 Truttikon) , Friedensrichteramt Stammheim (8468 Waltalingen) , Friedensrichteramt Unterstammheim (8476 Unterstammheim) , Friedensrichteramt Oberstammheim (8477 Oberstammheim) , Friedensrichteramt Altikon (8479 Altikon) , Friedensrichteramt Zell (8483 Kollbrunn) oder Friedensrichteramt Turbenthal (8483 Kollbrunn).