Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Erlenbach
Adresse:
Friedensrichteramt Erlenbach
Seestrasse 59
8703 Erlenbach ZH
Kontakt:
Email: friedensrichter@erlenbach.ch
Zuständig für:
- 8703 Erlenbach ZH
Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.
Was macht ein Friedensrichteramt?
Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.
Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Friedensrichteramt Erlenbach
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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Friedensrichteramt Erlenbach einreichen?
Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Friedensrichteramt Dürnten (8635 Dürnten) , Friedensrichteramt Wald (8636 Wald ZH) , Vermittlungsamt See (8645 Jona) , Friedensrichteramt Küsnacht (8700 Küsnacht ZH) , Friedensrichteramt Zollikon (8702 Zollikon) , Friedensrichteramt Herrliberg (8704 Herrliberg) , Friedensrichteramt Meilen (8706 Meilen) , Friedensrichteramt Uetikon am See (8707 Uetikon am See) , Friedensrichteramt Männedorf (8708 Männedorf) oder Friedensrichteramt Stäfa (8712 Stäfa).