Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Erschwil
Adresse:
Friedensrichteramt Erschwil
4228 Erschwil
Kontakt:
Zuständig für:
- 4233 Meltingen
- 4228 Erschwil
Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.
Was macht ein Friedensrichteramt?
Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.
Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Friedensrichteramt Erschwil
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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Friedensrichteramt Erschwil einreichen?
Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Friedensrichteramt Himmelried (4204 Himmelried) , Friedensrichteramt Seewen (4206 Seewen SO) , Friedensrichteramt Nunningen (4208 Nunningen) , Friedensrichteramt Breitenbach (4226 Breitenbach) , Friedensrichteramt Büsserach (4227 Büsserach) , Friedensrichteramt Beinwil (4229 Beinwil SO) , Friedensrichteramt Fehren (4232 Fehren) , Friedensrichteramt Meltingen (4233 Meltingen) , Friedensrichteramt Zullwil (4234 Zullwil) oder Friedensrichteramt Kleinlützel (4245 Kleinlützel).