Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Feldbrunnen
Adresse:
Friedensrichteramt Feldbrunnen
4532 Feldbrunnen
Kontakt:
Zuständig für:
- 4532 Feldbrunnen
- 4500 Solothurn
Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.
Was macht ein Friedensrichteramt?
Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.
Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Friedensrichteramt Feldbrunnen
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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Friedensrichteramt Feldbrunnen einreichen?
Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Friedensrichteramt Lommiswil (4514 Lommiswil) , Friedensrichteramt Oberdorf (4515 Oberdorf SO) , Friedensrichteramt Rüttenen (4522 Rüttenen) , Friedensrichteramt Balm (4525 Balm b. Günsberg) , Friedensrichteramt Zuchwil (4528 Zuchwil) , Friedensrichterkreis Unterer Leberberg (4534 Flumenthal) , Friedensrichteramt Luterbach (4542 Luterbach) , Friedensrichteramt Deitingen (4543 Deitingen) , Friedensrichteramt Derendingen (4552 Derendingen) oder Friedensrichteramt Subingen (4553 Subingen).