Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Fulenbach
Adresse:
Friedensrichteramt Fulenbach
Hubelstrasse 8
4629 Fulenbach
Kontakt:
Telefon: 062 926 11 29
Zuständig für:
- 4629 Fulenbach
Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.
Was macht ein Friedensrichteramt?
Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.
Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Friedensrichteramt Fulenbach
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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Friedensrichteramt Fulenbach einreichen?
Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Friedensrichteramt Gunzgen (4617 Gunzgen) , Friedensrichteramt Boningen (4618 Boningen) , Friedensrichterkreis Gäu (4623 Neuendorf) , Friedensrichteramt Oberbuchsiten (4625 Oberbuchsiten) , Friedensrichteramt Wolfwil (4628 Wolfwil) , Friedensrichterkreis Unterer Hauenstein (4632 Trimbach) , Friedensrichteramt Winznau (4652 Winznau) , Friedensrichteramt Obergösgen (4653 Obergösgen) , Friedensrichteramt Lostorf (4654 Lostorf) oder Friedensrichteramt Stüsslingen (4655 Stüsslingen).