Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Gempen
Adresse:
Friedensrichteramt Gempen
4145 Gempen
Kontakt:
Zuständig für:
- 4145 Gempen
Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.
Was macht ein Friedensrichteramt?
Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.
Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Friedensrichteramt Gempen
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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Friedensrichteramt Gempen einreichen?
Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Friedensrichteramt Allschwil (4123 Allschwil) , Friedensrichteramt Birsfelden (4127 Birsfelden) , Friedensrichteramt Pratteln (4133 Pratteln) , Friedensrichteramt Dornach (4143 Dornach) , Friedensrichteramt Arlesheim (4144 Arlesheim) , Friedensrichteramt Hochwald (4146 Hochwald) , Friedensrichteramt Aesch (4147 Aesch BL) , Friedensrichteramt Reinach (4153 Reinach BL) , Friedensrichteramt Laufen (4203 Grellingen) oder Friedensrichteramt Himmelried (4204 Himmelried).