Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Gerlafingen
Adresse:
Friedensrichteramt Gerlafingen
Längmattstrasse 23
4563 Gerlafingen
Kontakt:
Telefon: 032 675 18 30
Zuständig für:
- 4563 Gerlafingen
Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.
Was macht ein Friedensrichteramt?
Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.
Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Friedensrichteramt Gerlafingen
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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Friedensrichteramt Gerlafingen einreichen?
Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Friedensrichteramt Aeschi (4556 Aeschi SO) , Friedensrichteramt Bolken (4556 Bolken) , Friedensrichteramt Horriwil (4557 Horriwil) , Friedensrichteramt Drei Höfe (4558 Hersiwil) , Friedensrichteramt Biberist (4562 Biberist) , Friedensrichteramt Obergerlafingen (4564 Obergerlafingen) , Friedensrichteramt Recherswil (4565 Recherswil) , Friedensrichteramt Kriegstetten (4566 Kriegstetten) , Friedensrichteramt Oekingen (4566 Oekingen) oder Friedensrichteramt Halten (4566 Halten).