Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Geroldswil
Adresse:
Friedensrichteramt Geroldswil
Huebwiesenstrasse 34
8954 Geroldswil
Kontakt:
Email: 8954@friedensrichter.ch
Zuständig für:
- 8954 Geroldswil
- 8951 Fahrweid
Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.
Was macht ein Friedensrichteramt?
Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.
Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Friedensrichteramt Geroldswil
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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Friedensrichteramt Geroldswil einreichen?
Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Friedensrichteramt Maschwanden (8933 Maschwanden) , Friedensrichteramt Knonau (8934 Knonau) , Friedensrichteramt Oberrieden (8942 Oberrieden) , Friedensrichteramt Schlieren (8952 Schlieren) , Friedensrichteramt Dietikon (8953 Dietikon) , Friedensrichteramt Oetwil an der Limmat (8955 Oetwil an der Limmat) , Vermittlungsamt St.Gallen (9004 St. Gallen) , Vermittleramt Appenzeller Mittelland / Kreis 2 (9043 Trogen) , Vermittleramt Appenzeller Vorderland / Kreis 3 (9043 Trogen) oder Vermittleramt Appenzell (9050 Appenzell).