Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Greifensee
Adresse:
Friedensrichteramt Greifensee
Im Städtli
8606 Greifensee
Kontakt:
Telefon: 043 399 21 21
Email: info@greifensee.zh.ch
Zuständig für:
- 8606 Greifensee
Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.
Was macht ein Friedensrichteramt?
Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.
Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Friedensrichteramt Greifensee
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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Friedensrichteramt Greifensee einreichen?
Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Friedensrichteramt Bezirk Weinfelden (8570 Weinfelden) , Friedensrichteramt Bezirk Arbon (8590 Romanshorn) , Friedensrichteramt Dübendorf (8600 Dübendorf) , Friedensrichteramt Schwerzenbach (8603 Schwerzenbach) , Friedensrichteramt Volketswil (8604 Volketswil) , Friedensrichteramt Bubikon (8608 Bubikon) , Friedensrichteramt Uster (8610 Uster) , Friedensrichteramt Mönchaltorf (8617 Mönchaltorf) , Friedensrichteramt Oetwil am See (8618 Oetwil am See) oder Friedensrichteramt Seegräben Aathal-Seegräben (8620 Wetzikon ZH).