Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Gunzgen

Adresse:

Friedensrichteramt Gunzgen

4617 Gunzgen

Kontakt:

Zuständig für:

  • 4617 Gunzgen
  • 4616 Kappel SO
  • 4614 Hägendorf

Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.

Was macht ein Friedensrichteramt?

Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.

Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Friedensrichteramt Gunzgen

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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Friedensrichteramt Gunzgen einreichen?

Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Friedensrichteramt Olten (4600 Olten) , Friedensrichteramt Wangen (4612 Wangen b. Olten) , Friedensrichteramt Rickenbach (4613 Rickenbach SO) , Friedensrichteramt Hägendorf (4614 Hägendorf) , Friedensrichteramt Kappel (4616 Kappel SO) , Friedensrichteramt Boningen (4618 Boningen) , Friedensrichterkreis Gäu (4623 Neuendorf) , Friedensrichteramt Oberbuchsiten (4625 Oberbuchsiten) , Friedensrichteramt Wolfwil (4628 Wolfwil) oder Friedensrichteramt Fulenbach (4629 Fulenbach).

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