Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Herbetswil
Adresse:
Friedensrichteramt Herbetswil
4715 Herbetswil
Kontakt:
Zuständig für:
- 4716 Welschenrohr
- 4715 Herbetswil
Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.
Was macht ein Friedensrichteramt?
Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.
Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Friedensrichteramt Herbetswil
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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Friedensrichteramt Herbetswil einreichen?
Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Friedensrichteramt Kestenholz (4703 Kestenholz) , Friedensrichteramt Balsthal (4710 Balsthal) , Friedensrichteramt Laupersdorf (4712 Laupersdorf) , Friedensrichteramt Matzendorf (4713 Matzendorf) , Friedensrichteramt Aedermannsdorf (4714 Aedermannsdorf) , Friedensrichteramt Welschenrohr (4716 Welschenrohr) , Friedensrichteramt Gänsbrunnen (4716 Gänsbrunnen) , Friedensrichteramt Mümliswil (4717 Mümliswil) , Friedensrichteramt Holderbank (4718 Holderbank SO) oder Friedensrichteramt Kreis XVI (4800 Zofingen).