Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Hinwil
Adresse:
Friedensrichteramt Hinwil
Dürntnerstrasse 8
Postfach 159
8340 Hinwil
Kontakt:
Email: friedensrichter@hinwil.ch
Zuständig für:
- 8498 Gibswil
- 8342 Wernetshausen
- 8340 Hinwil
Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.
Was macht ein Friedensrichteramt?
Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.
Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Friedensrichteramt Hinwil
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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Friedensrichteramt Hinwil einreichen?
Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Friedensrichteramt Pfäffikon (8330 Pfäffikon ZH) , Friedensrichteramt Russikon (8332 Russikon) , Friedensrichteramt Weisslingen (8335 Hittnau) , Friedensrichteramt Hittnau (8335 Hittnau) , Friedensrichteramt Illnau-Effretikon (8335 Hittnau) , Friedensrichteramt Bäretswil (8344 Bäretswil) , Friedensrichteramt Elsau-Räterschen (8352 Elsau) , Friedensrichteramt Elgg (8352 Elsau) , Friedensrichteramt Hofstetten (8352 Elsau) oder Friedensrichteramt Schlatt (8352 Elsau).