Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Hirzel
Adresse:
Friedensrichteramt Hirzel
Am Aepplihoger 14
8816 Hirzel
Kontakt:
Telefon: 044 735 41 00
Fax: 044 735 41 09
Email: roland.nuetzi@bluemail.ch
Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.
Was macht ein Friedensrichteramt?
Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.
Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Friedensrichteramt Hirzel
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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Friedensrichteramt Hirzel einreichen?
Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Vermittleramt Glarus Nord (8752 Näfels) , Vermittleramt Glarus Süd (8777 Betschwanden) , Friedensrichteramt Thalwil (8800 Thalwil) , Friedensrichteramt Kilchberg-Rüschlikon (8803 Rüschlikon) , Friedensrichteramt Horgen (8810 Horgen) , Friedensrichteramt Wädenswil (8820 Wädenswil) , Friedensrichteram Hütten (8825 Hütten) , Vermittleramt Gemeinde Freienbach (8832 Wollerau) , Vermittleramt Gemeinde Wollerau (8832 Wollerau) oder Vermittleramt Gemeinde Feusisberg (8832 Wollerau).