Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Hochwald
Adresse:
Friedensrichteramt Hochwald
Baselweg 53
4146 Hochwald
Kontakt:
Telefon: 061 751 34 62
Zuständig für:
- 4146 Hochwald
Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.
Was macht ein Friedensrichteramt?
Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.
Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Friedensrichteramt Hochwald
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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Friedensrichteramt Hochwald einreichen?
Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Friedensrichteramt Birsfelden (4127 Birsfelden) , Friedensrichteramt Pratteln (4133 Pratteln) , Friedensrichteramt Dornach (4143 Dornach) , Friedensrichteramt Arlesheim (4144 Arlesheim) , Friedensrichteramt Gempen (4145 Gempen) , Friedensrichteramt Aesch (4147 Aesch BL) , Friedensrichteramt Reinach (4153 Reinach BL) , Friedensrichteramt Laufen (4203 Grellingen) , Friedensrichteramt Himmelried (4204 Himmelried) oder Friedensrichteramt Seewen (4206 Seewen SO).