Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Hüntwangen
Adresse:
Friedensrichteramt Hüntwangen
Postfach 104
8197 Rafz
Kontakt:
Zuständig für:
- 8194 Hüntwangen
- 8193 Eglisau
Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.
Was macht ein Friedensrichteramt?
Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.
Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Friedensrichteramt Hüntwangen
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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Friedensrichteramt Hüntwangen einreichen?
Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Friedensrichteramt Bachenbülach (8184 Bachenbülach) , Friedensrichteramt Winkel (8185 Winkel) , Friedensrichteramt Weiach (8187 Weiach) , Friedensrichteramt Glattfelden (8192 Glattfelden) , Friedensrichteramt Eglisau (8193 Eglisau) , Friedensrichteramt des Kreises Schaffhausen (8201 Schaffhausen) , Friedensrichteramt des Kreises Schaffhausen (8201 Schaffhausen) , Friedensrichteramt des Kreises Reiat (8201 Schaffhausen) , Friedensrichteramt des Kreises Schaffhausen (8201 Schaffhausen) oder Friedensrichteramt Feuerthalen (8246 Langwiesen).