Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Kestenholz
Adresse:
Friedensrichteramt Kestenholz
4703 Kestenholz
Kontakt:
Zuständig für:
- 4703 Kestenholz
Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.
Was macht ein Friedensrichteramt?
Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.
Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Friedensrichteramt Kestenholz
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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Friedensrichteramt Kestenholz einreichen?
Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Friedensrichteramt Stüsslingen (4655 Stüsslingen) , Friedensrichteramt Starrkirch (4656 Starrkirch-Wil) , Friedensrichteramt Dulliken (4657 Dulliken) , Friedensrichteramt Dänikon (4658 Däniken SO) , Friedensrichteramt Oensingen (4702 Oensingen) , Friedensrichteramt Balsthal (4710 Balsthal) , Friedensrichteramt Laupersdorf (4712 Laupersdorf) , Friedensrichteramt Matzendorf (4713 Matzendorf) , Friedensrichteramt Aedermannsdorf (4714 Aedermannsdorf) oder Friedensrichteramt Herbetswil (4715 Herbetswil).