Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Kreis 7 Oberwil
Adresse:
Friedensrichteramt Kreis 7 Oberwil
Rosenweg 11
4104 Oberwil BL
Kontakt:
Telefon: 061 402 05 69
Email: friedensrichteramtoberwil.bl@magnet.ch
Zuständig für:
- 4153 Reinach BL
- 4104 Oberwil BL
Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.
Was macht ein Friedensrichteramt?
Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.
Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Friedensrichteramt Kreis 7 Oberwil
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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Friedensrichteramt Kreis 7 Oberwil einreichen?
Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Gemeinderichter Ernen (3995 Ernen) , Gemeinderichter Binn (3996 Binn) , Gemeinderichter Bellwald (3997 Bellwald) , Zivilgericht Basel-Stadt Schlichtungsbehörde (4051 Basel) , Friedensrichteramt Binningen Rechtsanwältin lic. jur. (4102 Binningen) , Friedensrichteramt Kreis 7 Therwil (4106 Therwil) , Friedensrichteramt Kreis 7 Biel-Benken und Ettingen (4106 Therwil) , Friedensrichteramt Witterswil (4108 Witterswil) , Friedensrichteramt Bättwil (4112 Bättwil) oder Friedensrichteramt Hofstetten (4114 Hofstetten SO).