Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Kreis IV
Adresse:
Friedensrichteramt Kreis IV
Postfach 2088
5430 Wettingen
Kontakt:
Zuständig für:
- 8967 Widen
- 8962 Bergdietikon
- 8957 Spreitenbach
- 8956 Killwangen
- 8953 Dietikon
- 8109 Kloster Fahr
- 5436 Würenlos
- 5432 Neuenhof
- 5430 Wettingen
Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.
Was macht ein Friedensrichteramt?
Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.
Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Friedensrichteramt Kreis IV
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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Friedensrichteramt Kreis IV einreichen?
Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Friedensrichteramt Kreis II (5036 Oberentfelden) , Friedensrichterkreis VIII (Bezirk Brugg) (5201 Brugg AG) , Friedensrichterkreis X (5274 Mettau) , Friedensrichterkreis XVII Bezirk Zurzach (5330 Bad Zurzach) , Friedensrichteramt Kreis III (5402 Baden) , Friedensrichteramt Kreis V (5507 Mellingen) , Friedensrichterkreis XI (5600 Lenzburg Stadt) , Friedensrichteramt Kreis Wohlen (5612 Villmergen) , Friedensrichteramt Kreis VII (5620 Bremgarten AG) oder Friedensrichteramt Bezirk Muri (5630 Muri AG).