Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Laupersdorf

Adresse:

Friedensrichteramt Laupersdorf

4712 Laupersdorf

Kontakt:

Zuständig für:

  • 4717 Mümliswil
  • 4712 Laupersdorf

Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.

Was macht ein Friedensrichteramt?

Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.

Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Friedensrichteramt Laupersdorf

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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Friedensrichteramt Laupersdorf einreichen?

Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Friedensrichteramt Dulliken (4657 Dulliken) , Friedensrichteramt Dänikon (4658 Däniken SO) , Friedensrichteramt Oensingen (4702 Oensingen) , Friedensrichteramt Kestenholz (4703 Kestenholz) , Friedensrichteramt Balsthal (4710 Balsthal) , Friedensrichteramt Matzendorf (4713 Matzendorf) , Friedensrichteramt Aedermannsdorf (4714 Aedermannsdorf) , Friedensrichteramt Herbetswil (4715 Herbetswil) , Friedensrichteramt Welschenrohr (4716 Welschenrohr) oder Friedensrichteramt Gänsbrunnen (4716 Gänsbrunnen).

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