Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Lommiswil

Adresse:

Friedensrichteramt Lommiswil

4514 Lommiswil

Kontakt:

Zuständig für:

  • 4514 Lommiswil
  • 4512 Bellach

Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.

Was macht ein Friedensrichteramt?

Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.

Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Friedensrichteramt Lommiswil

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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Friedensrichteramt Lommiswil einreichen?

Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Friedensrichteramt Gelterkinden (4460 Gelterkinden) , Friedensrichteramt Kienberg (4468 Kienberg) , Friedensrichteramt Stadt Solothurn (4500 Solothurn) , Friedensrichteramt Bellach (4512 Bellach) , Friedensrichteramt Langendorf (4513 Langendorf) , Friedensrichteramt Oberdorf (4515 Oberdorf SO) , Friedensrichteramt Rüttenen (4522 Rüttenen) , Friedensrichteramt Balm (4525 Balm b. Günsberg) , Friedensrichteramt Zuchwil (4528 Zuchwil) oder Friedensrichteramt Feldbrunnen (4532 Feldbrunnen).

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