Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Lostorf
Adresse:
Friedensrichteramt Lostorf
4654 Lostorf
Kontakt:
Zuständig für:
- 4654 Lostorf
- 4634 Wisen SO
Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.
Was macht ein Friedensrichteramt?
Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.
Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Friedensrichteramt Lostorf
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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Friedensrichteramt Lostorf einreichen?
Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Friedensrichteramt Wolfwil (4628 Wolfwil) , Friedensrichteramt Fulenbach (4629 Fulenbach) , Friedensrichterkreis Unterer Hauenstein (4632 Trimbach) , Friedensrichteramt Winznau (4652 Winznau) , Friedensrichteramt Obergösgen (4653 Obergösgen) , Friedensrichteramt Stüsslingen (4655 Stüsslingen) , Friedensrichteramt Rohr (4655 Rohr b. Olten) , Friedensrichteramt Starrkirch (4656 Starrkirch-Wil) , Friedensrichteramt Dulliken (4657 Dulliken) oder Friedensrichteramt Dänikon (4658 Däniken SO).