Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Lüsslingen-Nennigkofen
Adresse:
Friedensrichteramt Lüsslingen-Nennigkofen
4574 Nennigkofen
Kontakt:
Zuständig für:
- 4574 Nennigkofen
- 4574 Lüsslingen
Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.
Was macht ein Friedensrichteramt?
Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.
Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Friedensrichteramt Lüsslingen-Nennigkofen
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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Friedensrichteramt Lüsslingen-Nennigkofen einreichen?
Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Friedensrichteramt Halten (4566 Halten) , Friedensrichteramt Oekingen (4566 Oekingen) , Friedensrichteramt Kriegstetten (4566 Kriegstetten) , Friedensrichteramt Lüterkofen (4571 Lüterkofen) , Friedensrichteramt Lohn-Ammannsegg (4573 Lohn-Ammannsegg) , Friedensrichteramt Buchegg (4583 Mühledorf SO) , Friedensrichteramt Lüterswil-Gächliwil (4584 Lüterswil) , Friedensrichteramt Biezwil (4585 Biezwil) , Friedensrichteramt Unterramsern (4588 Unterramsern) oder Friedensrichteramt Olten (4600 Olten).