Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Lüterswil-Gächliwil
Adresse:
Friedensrichteramt Lüterswil-Gächliwil
4584 Lüterswil
Kontakt:
Zuständig für:
- 4584 Lüterswil
- 4584 Gächliwil
Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.
Was macht ein Friedensrichteramt?
Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.
Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Friedensrichteramt Lüterswil-Gächliwil
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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Friedensrichteramt Lüterswil-Gächliwil einreichen?
Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Friedensrichteramt Kriegstetten (4566 Kriegstetten) , Friedensrichteramt Lüterkofen (4571 Lüterkofen) , Friedensrichteramt Lohn-Ammannsegg (4573 Lohn-Ammannsegg) , Friedensrichteramt Lüsslingen-Nennigkofen (4574 Nennigkofen) , Friedensrichteramt Buchegg (4583 Mühledorf SO) , Friedensrichteramt Biezwil (4585 Biezwil) , Friedensrichteramt Unterramsern (4588 Unterramsern) , Friedensrichteramt Olten (4600 Olten) , Friedensrichteramt Wangen (4612 Wangen b. Olten) oder Friedensrichteramt Rickenbach (4613 Rickenbach SO).