Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Luterbach
Adresse:
Friedensrichteramt Luterbach
4542 Luterbach
Kontakt:
Zuständig für:
- 4552 Derendingen
- 4542 Luterbach
Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.
Was macht ein Friedensrichteramt?
Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.
Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Friedensrichteramt Luterbach
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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Friedensrichteramt Luterbach einreichen?
Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Friedensrichteramt Rüttenen (4522 Rüttenen) , Friedensrichteramt Balm (4525 Balm b. Günsberg) , Friedensrichteramt Zuchwil (4528 Zuchwil) , Friedensrichteramt Feldbrunnen (4532 Feldbrunnen) , Friedensrichterkreis Unterer Leberberg (4534 Flumenthal) , Friedensrichteramt Deitingen (4543 Deitingen) , Friedensrichteramt Derendingen (4552 Derendingen) , Friedensrichteramt Subingen (4553 Subingen) , Friedensrichteramt Etziken (4554 Etziken) oder Friedensrichteramt Hüniken (4554 Hüniken).