Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Marthalen
Adresse:
Friedensrichteramt Marthalen
8460 Marthalen
Kontakt:
Telefon: 044 388 57 57
Email: sfriedauer@kspartner.ch
Zuständig für:
- 8464 Ellikon am Rhein
- 8460 Marthalen
Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.
Was macht ein Friedensrichteramt?
Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.
Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Friedensrichteramt Marthalen
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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Friedensrichteramt Marthalen einreichen?
Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Friedensrichteramt Dachsen (8447 Dachsen) , Friedensrichteramt Kleinandelfingen (8450 Andelfingen) , Friedensrichteramt Andelfingen (8450 Andelfingen) , Friedensrichteramt Andelfingen (8450 Andelfingen) , Friedensrichteramt Andelfingen (8450 Andelfingen) , Friedensrichteramt Rheinau (8462 Rheinau) , Friedensrichteramt Benken (8463 Benken ZH) , Friedensrichteramt Trüllikon (8466 Trüllikon) , Friedensrichteramt Truttikon (8467 Truttikon) oder Friedensrichteramt Ossingen (8467 Truttikon).