Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Matzendorf
Adresse:
Friedensrichteramt Matzendorf
4713 Matzendorf
Kontakt:
Zuständig für:
- 4717 Mümliswil
- 4714 Aedermannsdorf
- 4713 Matzendorf
Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.
Was macht ein Friedensrichteramt?
Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.
Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Friedensrichteramt Matzendorf
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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Friedensrichteramt Matzendorf einreichen?
Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Friedensrichteramt Dänikon (4658 Däniken SO) , Friedensrichteramt Oensingen (4702 Oensingen) , Friedensrichteramt Kestenholz (4703 Kestenholz) , Friedensrichteramt Balsthal (4710 Balsthal) , Friedensrichteramt Laupersdorf (4712 Laupersdorf) , Friedensrichteramt Aedermannsdorf (4714 Aedermannsdorf) , Friedensrichteramt Herbetswil (4715 Herbetswil) , Friedensrichteramt Welschenrohr (4716 Welschenrohr) , Friedensrichteramt Gänsbrunnen (4716 Gänsbrunnen) oder Friedensrichteramt Mümliswil (4717 Mümliswil).