Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Menzingen
Adresse:
Friedensrichteramt Menzingen
Gemeindeverwaltung
6313 Menzingen
Kontakt:
Telefon: 041 757 22 22
Zuständig für:
- 6315 Alosen
- 6314 Neuägeri
- 6313 Menzingen
- 6313 Finstersee
- 6313 Edlibach
Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.
Was macht ein Friedensrichteramt?
Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.
Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Friedensrichteramt Menzingen
Machen Sie online ein professionelles Schlichtungsgesuch Friedensrichter für eine Adresse in Edlibach , Finstersee , Menzingen , Neuägeri oder Alosen.
Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Friedensrichteramt Menzingen einreichen?
Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Schlichtungsbehörde Obwalden (6060 Sarnen) , Friedensrichteramt Willisau (6130 Willisau) , Friedensrichteramt Hochdorf (6281 Hochdorf) , Friedensrichteramt Stadt Zug (6301 Zug) , Friedensrichteramt Steinhausen (6312 Steinhausen) , Friedensrichteramt Unterägeri (6314 Unterägeri) , Friedensrichteramt Oberägeri (6315 Oberägeri) , Friedensrichteramt Walchwil (6318 Walchwil) , Friedensrichteramt Cham (6330 Cham) oder Friedensrichteramt Hünenberg (6331 Hünenberg).