Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Mettmenstetten
Adresse:
Friedensrichteramt Mettmenstetten
Rosenrainstrasse 12
8915 Hausen am Albis
Kontakt:
Telefon: 044 764 10 09
Email: schlichtungsbehoerde.mettmenstetten@bluewin.ch
Zuständig für:
- 8932 Mettmenstetten
Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.
Was macht ein Friedensrichteramt?
Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.
Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Friedensrichteramt Mettmenstetten
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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Friedensrichteramt Mettmenstetten einreichen?
Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Friedensrichteramt Affoltern (8910 Affoltern am Albis) , Friedensrichteramt Rifferswil (8911 Rifferswil) , Friedensrichteramt Obfelden (8912 Obfelden) , Friedensrichteramt Ottenbach (8913 Ottenbach) , Friedensrichteramt Aeugst (8914 Aeugst am Albis) , Friedensrichteramt Kappel am Albis (8926 Kappel am Albis) , Friedensrichteramt Maschwanden (8933 Maschwanden) , Friedensrichteramt Knonau (8934 Knonau) , Friedensrichteramt Oberrieden (8942 Oberrieden) oder Friedensrichteramt Schlieren (8952 Schlieren).