Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Neerach
Adresse:
Friedensrichteramt Neerach
Vogtmühlestrasse 8
8173 Neerach
Kontakt:
Telefon: 044 858 14 73
Zuständig für:
- 8174 Stadel b. Niederglatt
- 8173 Neerach
- 8164 Bachs
- 8162 Steinmaur
Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.
Was macht ein Friedensrichteramt?
Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.
Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Friedensrichteramt Neerach
Machen Sie online ein professionelles Schlichtungsgesuch Friedensrichter für eine Adresse in Steinmaur , Bachs , Neerach oder Stadel b. Niederglatt.
Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Friedensrichteramt Neerach einreichen?
Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Friedensrichteramt Oberweningen (8165 Oberweningen) , Friedensrichteramt Schöfflisdorf (8165 Schöfflisdorf) , Friedensrichteramt Schleinikon (8165 Schöfflisdorf) , Friedensrichteramt Niederweningen (8166 Niederweningen) , Friedensrichteramt Niederglatt (8172 Niederglatt ZH) , Friedensrichteramt Stadel (8174 Stadel b. Niederglatt) , Friedensrichteramt Bülach (8180 Bülach) , Friedensrichteramt Höri (8180 Bülach) , Friedensrichteramt Hochfelden (8182 Hochfelden) oder Friedensrichteramt Bachenbülach (8184 Bachenbülach).