Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Neuheim
Adresse:
Friedensrichteramt Neuheim
Postfach 134
6345 Neuheim
Kontakt:
Telefon: 041 760 78 08
Zuständig für:
- 6345 Neuheim
- 6340 Sihlbrugg
- 6340 Baar
- 6313 Menzingen
Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.
Was macht ein Friedensrichteramt?
Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.
Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Friedensrichteramt Neuheim
Machen Sie online ein professionelles Schlichtungsgesuch Friedensrichter für eine Adresse in Menzingen , Baar , Sihlbrugg oder Neuheim.
Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Friedensrichteramt Neuheim einreichen?
Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Friedensrichteramt Walchwil (6318 Walchwil) , Friedensrichteramt Cham (6330 Cham) , Friedensrichteramt Hünenberg (6331 Hünenberg) , Friedensrichteramt Baar (6340 Baar) , Friedensrichteramt Risch (6343 Rotkreuz) , Schlichtungsbehörde Nidwalden (6371 Stans) , Vermittleramt Bezirk Küssnacht (6403 Küssnacht am Rigi) , Vermittleramt Gemeinde Arth (6415 Arth) , Vermittleramt Gemeinde Sattel (6417 Sattel) oder Vermittleramt Gemeinde Steinerberg (6418 Rothenthurm).