Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Niederglatt
Adresse:
Friedensrichteramt Niederglatt
Steinackerstrasse 3
8172 Niederglatt ZH
Kontakt:
Telefon: 044 850 03 62
Fax: 044 851 35 14
Email: samuelramseyer@bluewin.ch
Zuständig für:
- 8172 Niederglatt ZH
- 8155 Niederhasli
Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.
Bankverbindung:
IBAN: CH9009000000300381821
Was macht ein Friedensrichteramt?
Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.
Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Friedensrichteramt Niederglatt
Machen Sie online ein professionelles Schlichtungsgesuch Friedensrichter für eine Adresse in Niederhasli oder Niederglatt ZH.
Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Friedensrichteramt Niederglatt einreichen?
Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Friedensrichteramt Bachs (8164 Bachs) , Friedensrichteramt Oberweningen (8165 Oberweningen) , Friedensrichteramt Schöfflisdorf (8165 Schöfflisdorf) , Friedensrichteramt Schleinikon (8165 Schöfflisdorf) , Friedensrichteramt Niederweningen (8166 Niederweningen) , Friedensrichteramt Neerach (8173 Neerach) , Friedensrichteramt Stadel (8174 Stadel b. Niederglatt) , Friedensrichteramt Bülach (8180 Bülach) , Friedensrichteramt Höri (8180 Bülach) oder Friedensrichteramt Hochfelden (8182 Hochfelden).