Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Niedergösgen
Adresse:
Friedensrichteramt Niedergösgen
5013 Niedergösgen
Kontakt:
Zuständig für:
- 5014 Gretzenbach
- 5013 Niedergösgen
- 4658 Däniken SO
Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.
Was macht ein Friedensrichteramt?
Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.
Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Friedensrichteramt Niedergösgen
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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Friedensrichteramt Niedergösgen einreichen?
Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Friedensrichteramt Holderbank (4718 Holderbank SO) , Friedensrichteramt Kreis XVI (4800 Zofingen) , Friedensrichteramt Kreis XV (4852 Rothrist) , Friedensrichteramt Kreis I (5001 Aarau 1 Fächer) , Friedensrichterkreis Schönenwerd/Eppenberg-Wöschnau (5012 Schönenwerd) , Friedensrichteramt Gretzenbach (5014 Gretzenbach) , Friedensrichteramt Erlinsbach (5015 Erlinsbach SO) , Friedensrichteramt Kreis II (5036 Oberentfelden) , Friedensrichterkreis VIII (Bezirk Brugg) (5201 Brugg AG) oder Friedensrichterkreis X (5274 Mettau).