Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Niederweningen
Adresse:
Friedensrichteramt Niederweningen
Am Singelenbach 2
8166 Niederweningen
Kontakt:
Telefon: 044 875 09 08
Email: friedensrichter@niederweningen.ch
Zuständig für:
- 8166 Niederweningen
Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.
Was macht ein Friedensrichteramt?
Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.
Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Friedensrichteramt Niederweningen
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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Friedensrichteramt Niederweningen einreichen?
Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Friedensrichteramt Steinmaur (8162 Steinmaur) , Friedensrichteramt Bachs (8164 Bachs) , Friedensrichteramt Oberweningen (8165 Oberweningen) , Friedensrichteramt Schöfflisdorf (8165 Schöfflisdorf) , Friedensrichteramt Schleinikon (8165 Schöfflisdorf) , Friedensrichteramt Niederglatt (8172 Niederglatt ZH) , Friedensrichteramt Neerach (8173 Neerach) , Friedensrichteramt Stadel (8174 Stadel b. Niederglatt) , Friedensrichteramt Bülach (8180 Bülach) oder Friedensrichteramt Höri (8180 Bülach).