Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Nuglar

Adresse:

Friedensrichteramt Nuglar

4412 Nuglar

Kontakt:

Zuständig für:

  • 4421 St. Pantaleon
  • 4412 Nuglar

Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.

Was macht ein Friedensrichteramt?

Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.

Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Friedensrichteramt Nuglar

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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Friedensrichteramt Nuglar einreichen?

Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Friedensrichteramt Grindel (4247 Grindel) , Friedensrichteramt Bärschwil (4252 Bärschwil) , Friedensrichterkreis XIV (4310 Rheinfelden) , Friedensrichteramt Kreis 11 Frenkendorf (4402 Frenkendorf) , Friedensrichteramt Liestal (4410 Liestal) , Friedensrichteramt Büren (4413 Büren SO) , Friedensrichteramt Kreis 11 Füllinsdorf (4414 Füllinsdorf) , Friedensrichteramt Bubendorf (4416 Bubendorf) , Friedensrichteramt Waldenburg (4435 Niederdorf) oder Friedensrichteramt Sissach (4450 Sissach).

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