Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Oberägeri

Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Oberägeri, Oberägeri

Adresse:

Friedensrichteramt Oberägeri

Postfach 128
6315 Oberägeri

Kontakt:

Telefon: 041 750 38 83

Zuständig für:

  • 8836 Bennau
  • 6418 Rothenthurm
  • 6417 Sattel
  • 6315 Oberägeri
  • 6315 Morgarten
  • 6315 Alosen
  • 6314 Unterägeri

Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.

Was macht ein Friedensrichteramt?

Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.

Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Friedensrichteramt Oberägeri

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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Friedensrichteramt Oberägeri einreichen?

Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Friedensrichteramt Hochdorf (6281 Hochdorf) , Friedensrichteramt Stadt Zug (6301 Zug) , Friedensrichteramt Steinhausen (6312 Steinhausen) , Friedensrichteramt Menzingen (6313 Menzingen) , Friedensrichteramt Unterägeri (6314 Unterägeri) , Friedensrichteramt Walchwil (6318 Walchwil) , Friedensrichteramt Cham (6330 Cham) , Friedensrichteramt Hünenberg (6331 Hünenberg) , Friedensrichteramt Baar (6340 Baar) oder Friedensrichteramt Risch (6343 Rotkreuz).

Zuständiges Amt finden

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Beispielstrasse 12, PLZ oder Ort

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